AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, insbesondere für alle Lieferungen und Leistungen, Auskünfte und Beratungen gelten neben den jeweils einvernehmlich getroffenen Vereinbarungen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgegeschäfte, unabhängig davon, ob bei dem einzelnen Folgegeschäft nochmals ausdrücklich auf diese Bedingungen Bezug genommen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedeutet keine Anerkennung von Bedingungen des Kunden. Vielmehr erkennt der Kunde durch Annahme unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich an, dass er auf seinen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeleiteten Rechtseinwand verzichtet.

2. Auskünfte, Beratungen, Eigenschaften der Produkte

  1. Auskünfte und Beratung sowie sonstige Leistungen durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung und nur auf Grundlage der durch den Kunden geäußerten Verwendungsabsichten.
  2. Unsere Produktbeschreibungen und  angaben stellen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 434 BGB dar, es sei denn, dass wir dies dem Besteller zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt haben oder eine Eigenschaft in einem schriftlichen Kaufvertrag mit dem Kunden aufgeführt ist.
  3. Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir eine Eigenschaft oder Leistung schriftlich als „garantiert“ bezeichnet haben.
  4. Eine Haftung für die Verwendbarkeit/Eignung unserer Produkte zu dem vom Kunden in Aussicht genommenen Verwendungszweck übernehmen wir nur, wenn wir dies schriftlich vereinbart haben.

3. Angebot und Vertragsabschluß

  1. Unsere Angebote, Angebotsprospekte (Preislisten, Internetangebote etc.) sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt - unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen - erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen oder Nebenabreden.
    Bei sofortiger Lieferung bzw. Leistungserbringung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung oder einen Lieferschein ersetzt werden.
  2. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Insbesondere Gewichtstoleranzen bis + 5 % der Gesamtmenge sind vertragsgerecht.
  3. Mit seiner Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Kaufangebot ab, welches wir durch schriftliche Bestätigung oder durch die Übersendung des bestellten Artikels annehmen.
  4. Für den Inhalt und die Ausführungen des Vertrages sind die in einem beiderseitig unterschriebenen Vertragsdokument oder in einer Auftragsbestätigung von uns spezifizierten Leistungen maßgebend.

4. Lieferungen

  1. Lieferungen erfolgen nach den Spezifikationen in der bei Vertragsabschluss aktuellen Version. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte und für die mit ihnen vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse sowie für das Zusammenwirken einzelner Komponenten allein bei dem Kunden.
  2. Vom Kunden gewünschte Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern wir nicht die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch den Lieferanten zu vertreten haben.
  3. Liefertermine verstehen sich ab Werk. Wir sind nicht verpflichtet die Waren zu transportieren.
  4. Die Gefahr geht auf den Kunden über bei Abholung oder in Versandbringung.
  5. Wünscht der Kunde einen Transport, erfolgt dieser ausschließlich auf eigene Gefahr. Für die Beförderung per DAP werden Transportkosten von 0,20 EUR/kg innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und 0,40 EUR/kg im europäischen Ausland berechnet.
  6. Auf Wunsch und Kosten des Kunden wird die Lieferung vom Lieferer gegen die üblichen Transportrisiken versichert.
  7. Wir behalten uns die Möglichkeit von Teillieferungen vor, es sei denn, die Teillieferung ist für den Kunden offensichtlich nicht von Interesse.
  8. Wir behalten uns zudem das Recht zur Lieferung von Mehr- oder Mindermengen an Gewicht und/oder Qualität bis + 5 % vor.
  9. Der Besteller kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsmeldung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung den Auftragsgegenstand abgeholt/abgenommen hat. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinem gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

5. Dienst- und Werkleistungen

  1. Die von uns zu erbringen Dienst- und Werkleistungen beziehen sich ausschließlich auf von uns gefertigte Isolierungen.
  2. Wir sind berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte ausführen zu lassen.

6. Liefer- und Leistungszeitangaben

  1. Unsere Liefer- und Leistungszeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Liefer- und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche und verbindliche Zusage für bestimmte Leistungszeiten gemacht wird.
  2. Liefer- und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werden, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferern. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
  3. Durch nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit ebenfalls in angemessenem Umfang.
  4. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Liefer- und Leistungszeit unterbrochen.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht ausdrücklich Anderes vereinbart, erfolgt die Berechnung der Vergütung auf der Grundlage unserer am Tage des Vertragsabschlusses allgemein gültigen Preise netto, ab Werk des Lieferanten.
  2. Zusätzlich zahlt der Kunde das Kupfer gemäß Cu-DEL-Notierung bei einer Bestellung bis 14 Uhr vom Vortag der Auftragseinganges/Bestellung, bei einer Bestellung ab 14 Uhr vom Tage des Auftragseinganges/Bestellung, jeweils zuzüglich 2 % Beschaffungskosten und zuzüglich 6,5 % Verarbeitungskosten. Der Kunde erhält hierüber spätestens am Folgetag eine separate Auftragsbestätigung.
  3. Der Kunde übernimmt ferner die Kosten der Spulen. Diese belaufen sich bei Spulen vom Typ K500 auf 40,00 EUR/Stück, vom Typ VM710 auf 115,00 EUR/Stück und vom Typ VM800 auf 200,00 EUR/Stück. Die Kosten der Spulen werden bei schadensfreier Retournierung an uns zu 90 % erstattet.
    Stückgutpaletten werden mit 20,00 EUR berechnet und bei schadensfreier Retournierung an uns zu 100 % erstattet.
  4. Wir behalten uns bei Dauerschuldverhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Preise vor, sofern eine entsprechende Kostensteigerung eintritt.
  5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  6. Alle Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzug fällig, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
  7. Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung gehen zu Lasten des Kunden.
  8. Vom Zeitpunkt des Zahlungsverzuges an können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen gegenüber Unternehmern in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz sowie Mahnkosten von 5,00 EUR pro Mahnung berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.
  9. Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft eines Kunden begründen (z.B. bei Nichteinlösung eines Schecks oder einer Lastschrift sowie bei einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden) und bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Kunde einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben alle gelieferten Waren und Warenteile in unserem Eigentum.
  2. Ist der Kunde ein Unternehmer oder eine juristische Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen, für Forderungen unseres Unternehmens gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit der Bestellung stehenden Forderungen.
  3. Der Kunde hat die Ware pfleglich zu behandeln, solange sie in unserem Vorbehaltseigentum steht. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt und ermächtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden wieder zurückzunehmen. Soweit die Vorbehaltsware nicht mehr im Besitz des Kunden ist, tritt der Kunde schon jetzt seine Herausgabeansprüche gegen Dritte an uns ab. In dieser Zurücknahme oder dem Rücknahmeverlangen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich von uns so erklärt wird oder zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes besagen.
  4. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Verbindung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Dies gilt jedoch nur, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden untersagt.
  5. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung werden wir Eigentümer bzw. Miteigentümer der neuen Sache.
  6. Veräußert der Kunde die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, tritt er bereits im Voraus sämtliche Ansprüche und Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen zur Sicherung an uns ab. Wird die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren - auch zu einem Gesamtpreis - abgegeben, so erstreckt sich die Abtretung an uns auf den Teil der Forderung, der dem Verhältnis des Wertes des (Mit-)Eigentums von uns entspricht. Wir nehmen diese Abtretung an.
  7. Eine Weiterveräußerung der Waren oder Warenteile an einen Dritten vor vollständiger Bezahlung ist nicht zulässig, wenn der Dritte die Abtretung der gegen ihn gerichteten Forderung des Kunden ausgeschlossen hat.
  8. Der Kunde ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir werden von unserem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Kunde seinen Pflichten ordnungs- und fristgemäß nachkommt und nicht in Insolvenz fällt oder zahlungsunfähig wird. Der Kunde hat die eingezogenen Beträge bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert für uns zu halten.
  9. Auf unser Verlangen hat der Kunde die Abtretung Dritten bekanntzugeben und uns alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zukommen zu lassen. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber Dritten offenzulegen.
  10. Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware, hat der Kunde den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren. Kosten und Schäden durch die Verletzung dieser Pflicht trägt der Kunde.
  11. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, geben wir die uns zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Kunden - falls der Kunde kein Wahl trifft, nach eigener Wahl   in Teilen frei.

9. Gewährleistung

  1. Ist der Käufer Unternehmer oder eine juristische Per¬son, verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  2. Der Besteller verpflichtet sich, die gelieferten Waren unverzüglich nach Abholung/Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig gemäß § 377 HGB zu untersuchen. Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang einer schriftlichen Mängelanzeige (auch per Telefax oder E-Mail).
  3. Der Besteller hat Anspruch auf Nacherfüllung, wobei wir uns das Recht vorbehalten, den Mangel zu beseitigen oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Hierfür wird uns für jeden Mangel eine angemessene Nachfrist gesetzt.
  4. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen nur zur bloßen Produktbeschreibung. Zugesicherte Eigenschaften müssen von uns ausdrücklich und schriftlich als "Zusicherung" gekennzeichnet sein.
  5. Beanstandete Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit uns zurückgesandt werden. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der Gesamtlieferung, sofern die Brauchbarkeit der fehlerfreien Leistungsteile nicht beeinträchtigt wird.
  6. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand oder die erbrachte Leistung vom Kunden oder von dritter Seite verändert oder unsachgemäß bedient oder behandelt wurde.

10. Haftung

  1. Für Schäden aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schaden ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
  2. Für den Fall einer von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung haften wir auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Bei einfacher Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbegrenzung in Abs. 1 entsprechend. Das Gleiche gilt für den Ersatz des Verzugsschadens.
  3. Ist der Schaden von einem Dritten versursacht, dessen wir uns als Erfüllungsgehilfen bedienen, so ist der Kunde verpflichtet, seine Schadensersatzansprüche zunächst gegenüber dem Dritten - notfalls gerichtlich - geltend zu machen, bevor er uns in Anspruch nehmen kann.
  4. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.

11. Aufrechnung / Zurückbehaltung

Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von uns ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.

13. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für beide Seiten ist Döbeln.
  2. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Döbeln. Wir bleiben jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen, gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Schlussbestimmungen

  1. Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
  2. Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil. Gleiches gilt für öffentlich-rechtliche oder sonstige vorformulierte Auftrags-, Vergabe- oder Verdingungsbedingungen.
  3. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarung werden die Vertragspartner diejenige Regelung treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Roßwein, Stand ‑ März 2018